oder kurz gesagt, ja ich bin auch einer
zwar ungewollt, aber daran kann man ja nichts ändern.
Für meinen Teil denke ich dass man wohl zwischen Angebot und tatsächlichen Rechtetausch nach §929 BGB unterscheiden sollte. Es ist schließlich die Pflicht des Anbieters für den aureichenden Altersnachweis zu sorgen. Und so leichtsinnig ist in der heutigen Rechtslandschaft (die fast schon USA Zustände erreicht hat) keiner mehr.
Irgendwie sollte man auf jeden Fall den volljährigen Forenmitgliedern mitteilen können wenn man etwas zu tauschen hat. :-/
Mal von Massen-PM-Späm abgesehen.
es wurde sich absichtlich gegen eine ausweiskontrolle ausgesprochen, da sonst die aktivitäten im Flohmarkt enorm geringer wären als es jetzt der fall ist. das somit keine 18er Titel gehandelt werden können wurde bewusst in kauf genommen und soltle auch nicht so das problem sein da es nicht sehr viele ab 18 GC Spiele gibt und das ja hier hauptsächlich ein GC Board ist.
Is aber schwer zu realisieren, da man dann von jedem User einen Nachweis braucht um ihn Freizuschalten, was ich mir als Forumbetreiber nicht antun würde
Original von rowdy007
es wurde sich absichtlich gegen eine ausweiskontrolle ausgesprochen, da sonst die aktivitäten im Flohmarkt enorm geringer wären als es jetzt der fall ist
wenn jemand wirklich Interesse an dem Spiel hat kann er demjenigen eine Ausweiskopie per EMail/Fax zukommen lassen. Das reicht amzaon, spielegrotte, okaysoft, etc.
Deswegen brauche ich weder eine generelle Ausweispflicht noch einen ab18 Bereich.
das mag in soweit richtig sein wenn da nicht die pn funktion wäre sobald man jemandem erlaubt mitzuteilen, dass er ein AB 18 Titel anbieten darf. Kann der rest privat per PN ohne jegliche Kontrolle abgewickelt werden und somit auch ab 18 titel an minderjährige verkaufen, ich will dir das jetzt nicht unterstellen aber es würde die gängige praxis von den meisten anderen die usk 18 titel verkaufen wollen sein.
das geschieht aber sowiso schon.
Link zum Bleistift auf „meine Spieleliste“ Seite und der Rest wird wie von dir beschrieben via PM / EMail geregelt. Oder werden auch alle diese Links kontrolliert? Oder Links die via PM verschickt werden?
aufmerksame user können, wenn sie sowas sehen, die Melde Funktion benutzten.
der Handel mit USK18 Ware geht nunmal nicht ohne einen Internen Raum in den nur Leute ab 18 reinkommen.
man sieht ja einige Leute die mit einer Verwarnung wegen sowas rumlaufen bei erneutem vorfall wird man glaube ich für immer aus dem Flohmarkt gesperrt wie ich in den regeln gelesen habe!
[quote]Original von rowdy007
es wurde sich absichtlich gegen eine ausweiskontrolle ausgesprochen, da sonst die aktivitäten im Flohmarkt enorm geringer wären als es jetzt der fall ist
wenn jemand wirklich Interesse an dem Spiel hat kann er demjenigen eine Ausweiskopie per EMail/Fax zukommen lassen. Das reicht amzaon, spielegrotte, okaysoft, etc.
Deswegen brauche ich weder eine generelle Ausweispflicht noch einen ab18 Bereich.[/quote]
Wo kann man bei Amazon 18er Sachen kaufen?
Und dass sich Spielegrotte und Okaysoft (wurden deswegen ja verklagt! Siehe News auf unserer Seite!) in einer Grauzone bewegen, sollte auch klar sein.
Dass es nicht mit einer Ausweißkontrolle getan ist, zeigt xjuggler mit dem „neuen“ umständlichen System des 18er „Handels“.
Und solange WIR dafür verantwortlich sind was hier im Forum steht - solange werden wir auch nur das dulden, was uns keine rechtliche Probleme einbringt.
Verstehe ich auch. Nur habe ich True Crimes bei dem Laden um die Ecke gekauft, auf der Packung steht 16+. Kann nicht riechen dass das Spiel erst ab 18 ist.
Und wenn es ein gar so heißes Eisen ist werde ich ab jetzt vor jedem Tausch erst „abchecken“ welches Alter denn von Nöten ist 8)
Muß man dann aber eigentlich auch bei den ab14 / ab 16 Spielen machen …
Das 16+ von True Crime ist die P.E.G.I.-Einstufung, die gilt imo in Deutschland nicht. Deswegen ist ja rechts daneben auch noch das dunkelrote USK-Bildchen „Keine Jugendfreigabe“
Original von rowdy007
wo steht das, dass man bei ab 12 und ab 16 spielen auch ausweisskontrollen machen muss.
ich weiss nich ob man das im internet machen muss. aber es gibt doch dieses gesetz das nur menschen ab 16 auch spiele ab 16 kaufen dürfen (was vor dem gesetz ja nicht so war). und das kann man nur beweisen in dem man den ausweis vorzeigt oder nicht.