Nachdem ich die letzten Tage um meinen 3DS XL bangen durfte, hat es nun letztendlich doch eine Konsole erwischen müssen - meine PS3.
Das Problem an der Stelle ist: Das ist kein Einzelfall, das Gerät hatte schon um Ostern rum Faxen gemacht, hatte plötzlich gepiepst, rot geblinkt und ist ausgegangen oder hing sich während des Reboot auf.
So, nun habe ich mal wieder „Uncharted 3: Drake’s Deception“ weitergespielt und habe schon etwas Seltsames bemerkt: Der Sound wurde nicht richtig ausgegeben. Am Kabel und am TV konnte es nicht liegen, es lief alles super. Gestern aber setzte das Gerät einen drauf - es beendete das Spiel und hat sich aus- und dann wieder angeschaltet, aber nichts weiter gemacht. Weder die üblichen HDD-Geräusche (das Surren/Summen/Säuseln/wasauchimmer xD) noch irgendwelche Blinklichter, dass die HDD arbeitet.
Ich habe mich schlau gemacht, scheint wohl, dass mich der YLOD eingeholt hat und die Hauptplatine überhitzt zu sein scheint. Heute hat das Gerät auch nicht weiter funktioniert, hab’s vor der Arbeit nochmal ausprobiert und alles vergebens. Heute Nachmittag hat sich die Lage auch nicht wesentlich verbessert - zum Glück habe ich die Spieledisc noch rausgekriegt… Hab die Konsole also abgemacht vom Fernseher und zurück in die OVP gepackt. „Glücklicherweise“ habe ich den Kassenzettel gefunden und, siehe da, noch fast einen Monat scheine ich wohl so eine Art Garantieanspruch zu haben.
Was darf ich darunter verstehen? Lediglich einen Reparaturanspruch? Die Geldrückgabe ist davon ausgeschlossen, oder? Mir persönlich geht es jetzt nicht mehr darum, dass die Konsole gerettet wird. Ich war nur durch Umwege auf die Konsole gestoßen, weil mein Bruder, der Sony-Fan, so wie ich Nintendo-Fan bin, ist, mich dazu gedrängt, mir das Spiel zu holen. Es war damals überaus vergünstigst (320 GB mit „Uncharted 3: Drake’s Deception“ für „gerade mal“ 220,-€) und naja…
Ich hoffe, jemand kann mir etwas Genaueres dazusagen. Andernfalls wüsste ich nicht, was ich mit der Konsole noch anfangen sollte, lohnt sich ja nicht. Vorallem, wenn es nach dem zweiten „Herzinfarkt“ endgültig aufgibt.