Mein Problem:
Erste Hilfe Kurs vor etwa 5 oder 6 Jahren in der Hauptschule gemacht, später jedoch den Erste Hilfe Ausweis verloren.
Um meinen Führerschein endlich ausgehändigt zu bekommen, braucht die Fahrschule natürlich auch nen Nachweis, dass ich diesen Ausweis hab.
Ich dachte natürlich, ich ruf einfach beim örtlichen roten Kreuz an und lass mir einen anfertigen, ist ja schließlich ne Art Dokument und werden die nicht mind. 10 Jahre aufbewahrt, nich?!
Tja, der Typ am Telefon meint, die können nur 2 Jahre nach dem Kurs nochmal ausgehändigt werden. Später geht nich.
Das heißt also, ich soll mich schon wieder in diesen dämlichen Kurs reinsetzen und den Wisch auch bezahlen!
Ich frage mich, ob was nun wirklich stimmt?! MÜSSEN solche Sachen wirklich 10 Jahre (oder länger?) aufbewahrt werden oder bleibt mir nix anderes übrig als diesen Kurs zu wiederholen?!? Hab schon vor paar Tagen ne Mail ans deutsche rote Kreuz geschickt, aber bisher noch keine ANtwort bekommen X(
mein bruder hat vor ein paar tagen zu mir gesagt, das wenn ich nen führerschein mache der erste hilfe kurs höchstens zwei jahre her sein darf oder ich muss den nochmal machen um den führerschein zu bekommen.
Ach, selbst wenn man den Ausweis noch hat (jedoch 2 Jahre her ist), muss man den Kurs wiederholen?!
Wozu macht man dann in der siebten Klasse diesen Kurs überhaupt!?!?!?
Als ob man mit in der neunten Klasse mit 15 den Führerschein machen würde…
(jaa ich weiß, dass der Erste Hilfe Kurs auch anderen Nutzen hat.. aber doch nicht mit 12 oder 13 Jahren.. )
Unsere Schulklasse hat letztens auch einen Erste-Hilfe Kurs gemacht. Der Typ war vom roten Kreuz und hat gesagt das der für immer hält. Sprich ich erspar mir das ganze. Ich geh davon aus das das bei dir auch so ist. Hast den keine Kopie gemacht? ( ich hab mich gleich paar gezogen :bg: ). Normalerweise müssten die dich dann eigentlich schon noch haben.
EDIT:
Übrigens man kann ihn auch bei der Bewerbung beilegen! Man muss ihn nicht nur für den Lappen einsetzen.
Original von Turok
mein bruder hat vor ein paar tagen zu mir gesagt, das wenn ich nen führerschein mache der erste hilfe kurs höchstens zwei jahre her sein darf oder ich muss den nochmal machen um den führerschein zu bekommen.
Stimmt ganz genau, du hast dann halt 2 jahre zeit dir dann den führerschein zu beantragen, nach den 2 jahren musst du das halt wieder neu machen ! Ist leider gesetzlich so vorgeschrieben !
Original von Clint
Stimmt ganz genau, du hast dann halt 2 jahre zeit dir dann den führerschein zu beantragen, nach den 2 jahren musst du das halt wieder neu machen !
Rofl, is ja wohl der größte Schwachsinn den man verabschiedet hat, oder?!
Die meisten Leute machen doch mit 13 Jahren den Kurs. Also mit 15 den Führerschein machen, wa? :ar: Super..
Nur blöd, dass man ihn erst mit 17 machen kann. Ist leider auch gesetzlich vorgeschrieben.
Original von Raffaele
Ach, selbst wenn man den Ausweis noch hat (jedoch 2 Jahre her ist), muss man den Kurs wiederholen?!
Wozu macht man dann in der siebten Klasse diesen Kurs überhaupt!?!?!?
Als ob man mit in der neunten Klasse mit 15 den Führerschein machen würde…
(jaa ich weiß, dass der Erste Hilfe Kurs auch anderen Nutzen hat.. aber doch nicht mit 12 oder 13 Jahren.. )
Den macht man bestimmt nicht, damit Du Dir das Geld dann beim Führerscheinerwerb sparen kannst …
Der Sinn ist doch, dass Du erste Hilfe leisten kannst und sei froh, wenn Du das dann auch noch hinkriegst. Mir ist es schon passiert, dass auf der Straße ne ältere Dame umgeklappt ist, die Leute drumherum standen dann nur blöde da und ich habe dann geholfen sie in die stabile Seitenlage zu bringen … Ich habe den auch öfters machen müssen (Auto, Mottorrad, Zivildienst). Klar das mit der Kohle ist nicht so dolle, da weiß man aber wenigstens dass sie gut angelegt ist.
Es gibt weitaus blödere Gesetze, wo es sich wirklich lohnt sich aufzuregen …
ist das nich so bei der hauptschule, das man da sein erste hilfe kurs macht um dann auch an der schule den mopedführerschein zu machen? wenn du den nämlich hast, hält der erstehilfe kurs für immer, solltes du aber innerhalb von 2 jahren noch kein führerschein haben, muss es nochmal gemacht werden.
Original von TUPAC
Der Typ war vom roten Kreuz und hat gesagt das der für immer hält.
Dann hat der Typ
entweder keine Ahnung, was ich für ihn nicht hoffe.
oder das mit dem Fakt verwechselt, dass der Kurs, sofern man seinen Lappen erstmal hat, in der Tat nie wieder aufgefrischt werden muss. Oder du hast das nun verwechselt und/oder falsch in Erinnerung.
Grundsätzlich lautet nämlich die oberpenible Empfehlung, den Schein für die so genannten „LSM“ (Lebensrettende Sofortmaßnahmen) alle zwei Jahre aufzufrischen, weil der Durchschnitt auf den deutschen Straßen eh schon nach zwei Wochen vergessen hat, wie das nu eigentlich alles ging - wie Clive das schon so schön illustriert hat, versagen die meisten doch schon an so Sachen wie der stabilen Seitenlage, an Herzmassage und so will ich dann gar nicht denken. Scheiße das, wenn der willige Helfer in der Praxis alles nur noch schlimmer machen würde.
Genau aus diesem Grund akzeptieren Fahrschulen auch an sich nur solche Bescheinigungen, die nicht älter als zwei Jahre sind, weil gerade bei den meisten Jugendlichen die Aktion doch sofort ungehört aus dem anderen Ohr wieder rausgegangen ist.
Insofern: Pech, den Schein musst du mit ziemlicher Sicherheit nochmal machen, selbst wenn du die Aktion von damals bescheinigen könntest.
[quote]Original von TUPAC
Der Typ war vom roten Kreuz und hat gesagt das der für immer hält.
Dann hat der Typ
entweder keine Ahnung, was ich für ihn nicht hoffe.
oder das mit dem Fakt verwechselt, dass der Kurs, sofern man seinen Lappen erstmal hat, in der Tat nie wieder aufgefrischt werden muss. Oder du hast das nun verwechselt und/oder falsch in Erinnerung.
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Es haben sogar mehrere(!) Schüler gefragt ob man, wenn man diesen Kurs gemacht hat, den dann irgendwann mal wieder machen muss. Er hat auch gesagt das man ihn für den Führerschein benutzen kann und dabei hat er gewusst das die meisten von uns erst 14Jahre sind!
Falsch in Erinnerung? Der Kurs war genau vor einer Woche zuende.
Ich halte ihn gerade in meinen Händen. Vielleicht kann das hier helfen. Dort steht: Dieser Lehrgang umfasst 16 UE und entspricht §8 b STVZO.
Original von Turok
mein bruder hat vor ein paar tagen zu mir gesagt, das wenn ich nen führerschein mache der erste hilfe kurs höchstens zwei jahre her sein darf oder ich muss den nochmal machen um den führerschein zu bekommen.
jep so habe wir das von unserer fahrschule auch gesagt bekommen.
deshalb haben wir den erstehilfe-kurs auch immer kurz vor praktischer prüfung gemacht.