Indizierte Titel

Abend,

ich wollte nur mal fragen, wie ihr das mit Indizierten Titeln im Board handhabt? Habe in den Regeln nicht wirklich was dazu gefunden. In manchen Boards ist es ja so, dass sie überhaupt nicht erwähnt werden sollen, in anderen soll man nur nichts dazu sagen, ob man sie gut oder schlecht fand, quasi wertfrei. Wollte lieber mal nachfragen, bevor am Ende noch was falsches passiert ^^.

Das kam bei uns bisher nur selten vor und ich erinnere mich gerade an keinen konkreten Fall. Ich spreche es im Team mal an und melde mich dann.

Rechtsfolgen der Indizierung von Trägermedien
Ist ein Trägermedium in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufgenommen und die Indizierung im Bundesanzeiger bekannt gemacht worden, unterliegt es bestimmten Abgabe-, Präsentations-, Verbreitungs- und Werbebeschränkungen. Diese Beschränkungen sind in § 15 JuSchG geregelt. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet (§ 27 JuSchG).

§ 15 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 JuSchG

Keine indizierten Medien Kindern und Jugendlichen zugänglich machen!
Es ist verboten, Kindern oder Jugendlichen indizierte Medien anzubieten, zu überlassen oder zugänglich zu machen.

Das Zugänglichmachen bildet hier den Oberbegriff. Es bedeutet: Niemand darf Kindern oder Jugendlichen den Inhalt des indizierten Mediums zeigen. Dabei ist gleichgültig, ob Minderjährigen das indizierte Objekt in die Hand gegeben oder indirekt zugänglich gemacht wird. Es genügt, dass man z.B. den Videofilm selbst in den Recorder schiebt und Kinder oder Jugendliche dann zuschauen lässt. Ebenso macht jemand den Inhalt eines indizierten Buches zugänglich, wenn man Minderjährigen daraus vorliest.

In den Fällen des Anbietens und des Überlassens wird Minderjährigen das indizierte Objekt direkt in die Hand gegeben.

Zutritt für Kinder und Jugendliche verboten!
Soweit Gewerbetreibende auch mit indizierten Medien handeln, dürfen sie diese nicht an Orten ausstellen oder anbieten, die Kindern und Jugendlichen zugänglich sind oder von ihnen eingesehen werden können. D.h. indizierte Medien dürfen nur „unter dem Ladentisch“ verkauft werden.

Werden indizierte Medien gewerblich vermietet (z.B. Videoverleih), so sind an die Räumlichkeiten besondere Anforderungen zu stellen:

Indizierte Medien, die an Kunden vermietet werden, dürfen nur in sogenannten Ladengeschäften ausgestellt oder angeboten werden. Ladengeschäfte, in denen indizierte Medien ausgestellt oder angeboten werden, müssen Kindern oder Jugendlichen den Zutritt untersagen. Außerdem darf dieses Geschäft nicht von außen einsehbar sein.

Ein Ladengeschäft ist ein Einzelhandelsgeschäft, das einen separaten Außeneingang hat und räumlich und organisatorisch eigenständig betrieben wird. D.h.:

Es muss von einer öffentlichen Verkehrsfläche zu betreten sein;
es darf nur durch den separaten Außeneingang zugänglich sein;
es muss eigenes, nur für diesen Ladenbereich zuständiges Personal haben;
die gesamte Geschäftsabwicklung, vom Auswählen des indizierten Objektes durch den Kunden bis hin zum Bezahlen des Kauf- oder Verleihpreises an einer Kasse, muss sich in diesem Ladengeschäft abspielen.
Deshalb dürfen indizierte Videos auch nicht in Familienvideotheken ausgestellt oder angeboten werden. Von diesem Verbot werden auch Videoautomaten erfasst, soweit sie sich nicht in Erwachsenenvideotheken befinden.

§ 15 Abs. 1 Nr. 3 und 5 JuSchG

Kein Verkauf am Kiosk; Beschränkungen im Versandhandel!
Indizierte Medien dürfen nicht angeboten, verkauft, verliehen oder vorrätig gehalten werden

im Einzelhandel außerhalb von Geschäftsräumen;
in Kiosken oder anderen Verkaufsstellen, die der Kunde nicht zu betreten pflegt;
im Versandhandel;
in gewerblichen Leihbüchereien oder Lesezirkeln.
Versandhandel im Sinne des § 1 Abs. 4 JuSchG ist jedes entgeltliche Geschäft, das im Wege der Bestellung und Übersendung einer Ware durch Postversand oder elektronischen Versand ohne persönlichen Kontakt zwischen Lieferant und Besteller oder ohne dass durch technische oder sonstige Vorkehrungen sichergestellt ist, dass kein Versand an Kinder und Jugendliche erfolgt, vollzogen wird.

Verlegern und Zwischenhändlern ist die Belieferung an die Inhaber der oben näher bezeichneten Betriebe verboten.

§ 15 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 4 und 5 JuSchG

Nicht für indizierte Medien werben!
§ 15 JuSchG enthält nachstehende Werbeverbote:

Ein indiziertes Medium darf nicht mehr in der Öffentlichkeit beworben werden.
Zulässig ist die Werbung für das Medium innerhalb solcher Räume, zu denen nur Erwachsene Zutritt haben. Allerdings darf in keinem Fall mit der Indizierung „geworben“ werden bzw. damit, dass ein Indizierungsverfahren anhängig ist oder war. Das gilt auch für den Fall, dass ein Medium nicht indiziert wurde.
Ebenso darf die Liste der jugendgefährdenden Medien nicht zum Zweck der geschäftlichen Werbung abgedruckt oder veröffentlicht werden.
Verboten ist jede Form der Werbung, auch die Werbung, die selbst nicht jugendgefährdend ist.
§ 15 Abs. 6 JuSchG

Informationspflicht
Verleger, Zwischenhändler und Importeure sind verpflichtet, ihre Abnehmer von der Indizierung zu informieren.

Sie dürfen weder vertrieben noch beworben werden. Allerdings heisst das für mich nicht, dass man nicht drüber diskutieren darf!
Bilder und Videos sind allerdings verboten da Kindern Inhalte indizierter Medien nicht gezeigt werden dürfen.

Kommt halt immer auch darauf an, wie die Boards es handhaben. Wie schon gesagt, gibt solche und solche, deshalb frage ich lieber nach ^^.

war auch nicht an dich gerichtet sondern als Hinweis an die Admins zur Entscheidungsfindung.

Okay, pardon, mein Fehler ;).

Indizierte Spiele heißt doch sowas wie Sexspiele oder Pornos?
Okay, dann kann ich’s verstehn.

Nein, heißt es nicht. Das können auch einfach sehr gewalttätige Spiele sein, die in D einfach nicht offen beworben und verkauft werden dürfen.

Indiziert heißt, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM, früher BPjS da ausschließlich für Spiele) einen Titel auf die Liste jugendgefährdender Medien setzt. Die Medien auf dieser Liste dürfen nicht an Jugendliche verkauft werden und auch nicht direkt beworben werden (im Gegensatz zu nur USK18-Artikeln).
Zur Indizierung führen vor allem extreme Darstellungen von Gewalt und Sexualität, aber auch so Sachen wie rechtes Gedankengut.

Also nicht nur das, was du erwähnt hast. Einfach mal hier schauen:

Ich habe mich nie wirklich mit indizierten Spielen befaßt, weil sie mich im Grunde überhaupt nicht interessieren aber da das ja aktuell ein Thema hier zu sein scheint wäre meine Frage: Gibt es solche Spiele überhaupt für Nintendo-Konsolen?? :ka:

Ahhh! Okay!

Dann… klingt’s nicht so toll :bg:

Nein, ehrlich, die sollten wirklich aus’m Forum raus bleiben. Üäh.

Japp, die gibt es. Mir fallen spontan so einige für das N64 ein, die ich aber erst nennen werde, sofern das abgeklärt ist.

Wäre nett, wenn du was konstruktives zum Thema beitragen würdest. :wink:

Oh ja, wie ich mich gefreut hatte, als dieses Spiel in D verboten wurde und ich es in der Schweiz ohne Probleme kaufen konnte! :smiley:

Ah, ok… Welche das sind, interessiert mich wie gesagt auch gar nicht… Aber ich hätte nicht gedacht, daß es überhaupt welche für Nintendo-Konsolen gibt… Hätte gedacht, daß das eher ein Thema für PS, Xbox usw. wäre… :o

Vielleicht könnt ihr ja überlegen, ob man dafür (wenn überhaupt) nicht vielleicht einfach einen geschlossenen Thread macht (wie der Flohmarkt), damit man eine Kontrolle darüber hat, wer dort Zugang hat… Ich meine, selbst wenn man sagt, es darf nur wert- und jugendfrei diskutiert werden gibt es ja keine Garantie, daß sich auch alle daran halten und bis ein Post editiert bzw. gelöscht ist, können schon duzende Minderjährige ihn gelesen haben…

hier ist eine liste indizierter Spiele..von wegen nur Pornographie :dd:

Da legt man sich mal zwei Stunden auf’s Ohr und wenn man zurückkehrt, wäre man fast der Perversling des Boards geworden :dd: :smiley: .

Ich habe mich nie wirklich mit indizierten Spielen befaßt, weil sie mich im Grunde überhaupt nicht interessieren aber da das ja aktuell ein Thema hier zu sein scheint wäre meine Frage: Gibt es solche Spiele überhaupt für Nintendo-Konsolen??
Die Sache ist halt auch die, das im Board auch reichlich über andere Konsolen und Videospiele im Allgemeinen disktutiert werden, wo die indizierten Titel eher vorkommen

Wieso nur fast?? :stuck_out_tongue: :smiley:

Daher war meine Idee ja auch, daß man für indizierte Spiele ja auch einen Bereich außerhalb der Nintendo-Konsolen-Threads anlegen könnte, bei dem der Zugang durch die Mods freigegeben werden muß (s. Flohmarkt)… Das wäre aber schwierig, wenn man so einen Bereich dann für alle Konsolen einzeln einrichten müßte…

Es geht mir persönlich jetzt nicht darum, speziell um indizierte Titel zu diskutieren ;). Sondern eher darum, ob sie zum Beispiel in Threads wie „Was habt ihr heute gespielt?“ bzw. im normalen Forum-Verkehr oder sonst was ganz normal erwähnt werden dürfen, oder nicht ^^.

Also als mir Gears of War für die Xbox empfohlen wurde, hat keiner gemeckert :ugly: Aber seit wann ist GTA Vice City indiziert? Ich hab das als „kleiner“ Junge mit meiner Mutter damals im ProMarkt gekauft gehabt.

Gab doch im Grunde zwei Versionen, wenn mich nicht alles täuscht. Die eine mit Gore, Geld droppen (wenn man wen umlegt) etc. und die gecuttete für den deutschen Markt.