Ja bisher hat es aber nen bissl stimmung gemacht nen zombie nen geziehlten 1 schuss headshot zu verpassen :bg:
Brauche ich auch nicht unbedingt , aber es kann ja trotzdem dabei sein
Das Spiel kann nicht mehr indiziert werden da es von der USK geprüft wurde und eine Kennzeichnung bekommen hat (keine Jugendfreigabe).
Original von thop
Das Spiel kann nicht mehr indiziert werden da es von der USK geprüft wurde und eine Kennzeichnung bekommen hat (keine Jugendfreigabe).
Und ob es das kann. Spiele, die eine Einstufung ab 16 erhalten haben können nicht mehr indiziert werden, Spiele die allerdings keine Jugendfreigabe aufgebrummt bekommen haben können noch nachträglich indiziert werden.
War das nicht auch bei FarCry so ?
Oder war das wieder was anderes .:-/
Das Spiel kann nicht mehr indiziert werden, es sei denn, an dem Spiel werden noch Änderungen vorgenommen. Dann muss es nochmal geprüft werden.
Isaac3k,was du sagst stimmt einfach nicht. Bitte informier dich zuerst. Sorry
Bei FarCry war es eine Ausnahme weil die USK eine andere Version zur Bewertung bekommen hat als die die später verkauft wurde. Da die Verkaufsversion somit nicht bewertet wurde war sie zur Indizierung freigegeben.
sobald eine USK einstufung vorliegt kann dieses Spiel nicht mehr indiziert werden.
Alles Quatsch, ich habs vorhin schon gesagt… mit der 18er Wertung kann es Indiziert werden! Nich anders!
Ist ein Spiel mit dem USK-Stempel „ab 16 Jahre“ in den Laden gekommen, wird in Zukunft eine nachträgliche Indizierung nicht mehr möglich sein.
diese news ist aber 1,5 jahre alt… tatsache ist, dass wenn ein SPiel eine USK einstufung hat, dann kann es nicht mehr indiziert werden. hat der usk menscg gestern im chat von frontal21 übrigens auch gesagt.
Warum können die net einfach sagen dass es ab 18 ist und net immer son dummes Brükratendeutsch :bg:
Naja, mir solls ja egal sein, bin ja kein Jugendlicher mehr :-)/
Tatsache ist aber auch, dass es eben seit 1 1/2 Jahren ein neues Jugendschutzgesetz gibt und somit auch nur das zählt.
Was der USK Mensch gesagt hat is mir solange schnuppe.. es gab keine Meldung, dass das Jugendschutzgesetz deswegen nochmal umgekippt wurde… der wird sich wohl vertan haben.
Original von thop
Isaac3k,was du sagst stimmt einfach nicht. Bitte informier dich zuerst. SorryBei FarCry war es eine Ausnahme weil die USK eine andere Version zur Bewertung bekommen hat als die die später verkauft wurde. Da die Verkaufsversion somit nicht bewertet wurde war sie zur Indizierung freigegeben.
Eben nicht, das was du sagst ist quatsch ![]()
Hier ein Interview mit dem Chef der USK von Juni diesen Jahres: Spieleflut.de - USK-Interview
USK-Kennzeichnung und Indizierung durch die BPJM schließen einander aus.
Ihr sollt nicht alles glauben was golem schreibt oder falsch interpretiert. Das Thema wurde schon hundert Mal auf anderen Seiten geklärt. Bitte seht einfach ein dass ihr Unrecht habt, ich ärger euch auch nicht damit
Falls ihr den Unterschied zwischen „keine Kennzeichnung“ und „keine Jugendfreigabe“ nicht versteht erläuter ich es gern ![]()
Und damit wir das Thema endlich beenden können hab ich noch den passenden Gesetzestext rausgesucht.
Eine Listenaufnahme (mit Liste ist der Index gemeint) ist unzulässig
…
2. bei Trägermedien, soweit Filme für Filmveranstaltungen, Film- und Spielprogramme für Bildträger oder Spielprogramme für Bildschirmspielgeräte gemäß § 14 Abs. 2 JuSchG gekennzeichnet sind
Und in § 14 Abs. 2 JuSchG stehen folgende Kennzeichnungen:
[i]
- „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“,
- „Freigegeben ab sechs Jahren“,
- „Freigegeben ab zwölf Jahren“,
- „Freigegeben ab sechzehn Jahren“,
- „Keine Jugendfreigabe“.[/i]
Vermutlich hätte man „Keine Jugendfreigabe“ in „Freigegeben ab 18 Jahren“ umbenennen sollen um die ganze Verwirrung zu vermeiden. Selber nachlesen kann man alles hier: http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Abteilung5/Pdf-Anlagen/jugendschutzgesetz,property=pdf.pdf
aaaalso, jetzt will ich mal auch was dazu sagen
auch wenn ein spiel ab 16 freigegeben wird, heisst es nicht dass es nicht indiziert werden kann!!!
Es gab zwei filme (Das Omen und Die Killerhand) die jeweils ab 16 waren, aber dennoch indiziert wurden ![]()
das mag zwar schwer zu verstehen sein, ist aber wahr.
auch wenn es eher durch missverständnisse etc der beamten passiert ist.
ob ein spiel oder film indiziert wird, entscheidet sich nach einer beantragten prüfung durch das bpjs (jetzt bpjm) gremium.
und beantragen muss das erst jemand, vorher dürfen die nicht einschreiten ![]()
Original von jugglerofjusa
aaaalso, jetzt will ich mal auch was dazu sagen
aaaaaaaalso XD
-
Man unterscheidet für gewöhnlich zwischen USK und FSK (welche die Bewertungen für Filme macht ;))
-
Ich hab keine Ahnung wie alt die Filme sind, aber mir scheint sie sind älter als das neue Jugendschutzgesetz
Denn davor war es nichts besonderes, wenn ein 16er Spiel indiziert wurde (siehe Vice City uncut). -
Ne Indizierung muss nicht mehr beantragt werden, das kann die BPjM seit geraumer Zeit auch alleine machen.
@ thop.. als letztes Jahr das neue JSchG eingeführt wurde, hieß es überall so… jedenfalls hab ich jetz ma genauer mich damit beschäftigt, stimmt.. wieso auch immer, aber hast Recht ![]()
Original von Raffaele
aaaaaaaalso XD
- Man unterscheidet für gewöhnlich zwischen USK und FSK (welche die Bewertungen für Filme macht ;))
- Ich hab keine Ahnung wie alt die Filme sind, aber mir scheint sie sind älter als das neue Jugendschutzgesetz
Denn davor war es nichts besonderes, wenn ein 16er Spiel indiziert wurde (siehe Vice City uncut).
- Ne Indizierung muss nicht mehr beantragt werden, das kann die BPjM seit geraumer Zeit auch alleine machen.
@ thop.. als letztes Jahr das neue JSchG eingeführt wurde, hieß es überall so… jedenfalls hab ich jetz ma genauer mich damit beschäftigt, stimmt.. wieso auch immer, aber hast Recht
nr. 1ist korrekt ![]()
nr.2 ja die filme sind alt, grade das omen ist steinalt. ich weiss, dass nach dem neuen jugendschutzgesetz filme die eine kj bekommen haben nicht mehr indiziert werden dürfen, durften welche ab 16 auch net indiziert werden.
wie du gelesen hast, hab ich geschrieben, dass es sich um ein missverständnis gehandelt hat ![]()
daher wurden diese filme auch von der liste gestrichen ![]()
und vice city wurde indiziert, da man eine uncut version hatte, sobald man die konsolensprache auf englisch umstellte. dies war zum zeitpunkt der prüfung der usk aber nicht bekannt ![]()
nr.3 auch korrekt, ganz vergessen, dass die das nu selbst machen dürfen (auch wenn denen eher die macht entzogen wurde, siehe kj freigabe
)