Video-Kopierschutz - Macrovision
Was genau ist das?
Macrovison ist ein von einer gleichnamigen Firma entwickeltes analoges Kopierschutz-Verfahren, das das Herstellen von brauchbaren Kopien von VHS-Videokassetten unterbindet. Das Kopieren wird zwar dadurch nicht völlig unmöglich, allerdings sorgt dieses Verfahren dafür, dass die Kopie durch starke Bildstörungen verunstaltet wird (ständige Helligkeits-Schankungen und übersteuerter Farbpegel). Dies wird durch ein spezielles Signal auf der Originalkassette erreicht (manchmal beim Bildsuchlauf als eine Reihe von kleinen weißen Rechtecken in regelmäßigen Abständen am Bildrand zu sehen). Auch DVDs können deshalb grundsätzlich nicht erfolgreich auf Videokassetten aufgenommen weden, auch das Aufnehmen von VHS-Kassetten, DVDs und vereinzelt Fernsehsendungen mit DVD-Recordern könnte deshalb nicht funktionieren. Bei der bloßen Wiedergabe auf einem TV-Gerät treten diese Störungen nicht auf, vereinzelt kann es aber auch hier zu Bildstörungen kommen. Es ist auf fast allen Videokassetten (außer vielleicht auf denen von kleineren Firmen, bzw. bei Kaufvideos möglicherweise seltener) zu finden, die seit ca. 1993(?) erschienen sind, Anfang der 1980er Jahre soll es das auch schon einmal gegeben haben. Auch viele DVDs enthalten neben digitaler Kopierschutzmaßnahmen einen analogen Macrovision-Kopierschutz bzw. sorgen dafür, dass ein solcher am Videoausgang von DVD-Playern und auch Grafikkarten von Computern ausgegeben wird.
Wie genau funktioniert das?
Die meisten Videorecorder haben eine automatische Aufnahmeaussteuerung, die den Aufnahmepegel je nach Videosignalstärke des Eingangssignals regelt. Videokassetten, die mit einem Kopierschutz versehen sind, enthalten in der Austastlücke (jeweils zwischen den einzelnen Halbbildern, aus denen das laufende Bild aufgebaut wird) spezielle Signale, die in regelmäßigen Abständen künstlich ein zu helles Bild vortäuschen. Die automatische Aufnahmeaussteuerung des aufnehmenden Videorecorders reagiert auf diese Störsignale und schaltet so in der Annahme dass das Videosignal zu stark ist, regelmäßig den Aufnahmepegel hin und her, was zu den oben beschriebenen Störungen führt. Beim reinen Abspielen auf einem TV-Gerät treten deshalb keine Störungen auf, weil es natürlich keine automatische Aufnahmeaussteuerung eingebaut hat. Bei DVD-Playern wird das Störsignal auf einen Befehl der DVD hin vom DVD-Player selbst erzeugt. Es spielt auch keine Rolle, ob über Scart- oder Antennenkabel kopiert wird, die Störungen treten immer auf. Deshalb könnte das Macrovision-Verfahren sogar für TV-Sendungen verwendet werden, was zumindest bei einigen Pay-TV-Sendern (z.B. Sky in UK) sogar tatsächlich getan wird. Mit einigen Videorecordern, die keine solche automatische Aufnahmeaussteuerung haben, können kopiergeschützte Videokassetten störungsfrei kopiert werden, allerdings wird der Kopierschutz dann nicht entfernt, sondern einfach mitkopiert (d.h. weitere Kopien von der Kopie sind wieder nicht möglich, ist die Bildqualität würde aber ohnehin immer schlechter werden).
Was kann man dagegen tun?
Um dennoch eine störungsfreie Kopie herstellen zu können, ist es notwendig, die Macrovision-Störsignale aus der Austastlücke zu entfernen und wieder eine standardmäßige Austastlücke zu erzeugen. Leute, die sich gut mit Elektronik auskennen, löten aus ein paar Standard-Bauteilen eine Schaltung zusammen (die Baupläne sind mit etwas Glück im Internet zu finden), und die Sache ist erledigt
Alle anderen müssen aber auch nicht verzweifeln, denn es gibt auch kommerzielle „Video-Kopierschutz-Decoder“ bzw. „Video-Stabilisatoren“ wobei die Preise bei ca. 25-30 Euro beginnen (z.B. „Video-Boy“), ein gängiges Modell ist auch z.B. der (etwas teurere) „Macro 2000“. Ich persönlich war mit einem Gerät um ca. 30 Euro (bestellt bei Gr*tter) sehr erfolgreich. Allerdings sind diese nach der aktuellen Rechtslage jetzt mitunter illegal, siehe unten. Die Geräte werden tw. auch nur noch als „Stabilisatoren“ bzw. „Videoprozessoren“ verkauft, die allgemeine Störungen beim Abspielen von VHS- oder DVD-Quellen beheben sollen und so mitunter noch verkauft werden dürfen.
Die abspielende Videoquelle wird einfach an den Eingang des Kopierschutz-Entferners und dessen Ausgang an den aufnehmenden Videorecorder angeschlossen (mit handelsüblichen Scart-Kabeln), während des Kopierens braucht das Gerät eine eigenen Stromversorgung (gängige Steckernetzteile, idealerweise mit halbwegs stabilisierter Gleichspannung). Wenn die Betriebsspannung zu niedrig ist (z.B. 7,5 statt 9V), dann kann es bei Stellen mit großem Videosignalpegel (z.B. bildschirmfüllende Explosionen) auf der Kopie zu Erscheinungen wie verschwindender Farbe und Wellenlinien kommen.Wenn es dann immer noch nicht funktioniert, kann z.B. eines der Scart-Kabel fehlerhaft oder vielleicht auch der Kopierschutz-Entferner, wenn er einen Ein-/Aus-Schalter hat, gar nicht eingeschaltet sein. Über den Antennenausgang des aufnehmenden Videorecorders bzw. einen zweiten AV-Ausgang sollte beim Aktivieren des Gerätes ein deutlicher Unterschied und ein störungsfreies Bild zu sehen sein. Beim Abspielen des Originals ev. die Bildschärfe etwas schärfer stellen.
Zu bekommen sind solche Geräte (bzw. waren sie früher) z.B. bei Elektronik-Versandhäusern (z.b. Conrad (A, D) oder Gretter (A) bzw. Westfalia (D)) und diversen Fachgeschäften, vereinzelt ev. auch noch in Gesschäften wie dem Mdia Markt. Bei DVD-Playern kann der Macrovision-Generator mit einem undokumentierten Menübefehl oder durch eine „Codefree/Macrovision off“-Hardware-Modifikation (jetzt mitunter illegal) deaktiviert werden. Für Hinweise zu einem speziellen DVD-Player am besten das WWW bzw. Newsgroup-Archive durchsuchen.
Wie ist die rechtliche Situation?
Oft wird gesagt, dass es nicht erlaubt ist, sich ausgeborgte Videokassetten zu kopieren. Es ist aber zumindest in Österreich und Deutschland laut Gesetz so, dass aus Videotheken ausgeborgte Filme sehr wohl zum persönlichen Gebrauch kopiert werden dürfen da dies nach gängiger Meinung eine nach dem Urheberrechtsgesetz zulässige „Privatkopie“ ist (in Österreich §42, „Vervielfältigung zum eigenen und zum persönlichen Gebrauch“).
Die hergestellten Kopien dürfen nur im privaten Bereich verwendet werden, auch die kostenlose Weitergabe von „einzelnen Vervielfältigungsstücken“ (was oftmals als bis zu 7 Stück ausgelegt wird, diese Zahl steht jedoch nicht explizit im Gesetzestext) an Freunde, Verwandete oder sonstige einem nahestehende Personen ist als privater Gebrauch legal (nur aus dem Internet bekannte Leute könnten allerdings nicht dazu zählen). Verboten ist auf jeden Fall der Verkauf oder kommerzielle Verleih der Kopien ohne entsprechende Lizenz. Auch Fernsehsendungen dürfen ja schließlich zum Privatgebrauch aufgenommen werden, und im Kaufpreis von Videorecordern und Leerkassetten (und CD-R, Leer-DVD…) ist eine Pauschalvergütung für solche Privatkopien enthalten.
Durch den Macrovision-Kopierschutz kommen also Private nicht oder nur schwieriger zu ihrem Recht, private Kopien herzustellen, und professionelles Raubkopieren kann durch ein Verfahren, das mit recht einfachen Mitteln wieder eliminiert werden kann, wohl auch nicht wirklich unterbunden werden. Noch dazu müssen alle die Lizenzkosten tragen, die (soweit mir bekannt) pro geschütztem Medium eingehoben werden.
Zumindest nach der im Jahr 2003 umgesetzten Änderung des österreichischen Urheberrechtsgesetzes ist das private Kopieren und der Besitz von „Umgehungsvorrichtungen“ zur privaten Verwendung zwar weiterhin erlaubt (ausdrücklich „nicht strafbar“ lt.§91 (1)), der Verkauf oder die Weitergabe solcher Geräte ist aber illegal und mit bis zu 6 Monaten Haft bedroht (§90c (1), Abs. 2), „zu gewerblichen Zwecken“ sogar mit 2 Jahren. Somit müsste man sich also schon vor der Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen so ein Gerät angeschafft haben, ev. in einem Land wo diese erlaubt sind eines bestellen oder selbst eines zusammenlöten.
Zwar sind im §90c („Schutz technischer Maßnahmen“) auch zivilrechtliche Ansprüche beim Umgehen eines Kopierschutzes vorgesehen, aber zumindest nach einigen Meinungen scheint diese Bestimmung nur auf gewerbliche unlizensierte Kopien abzuzielen. Somit wäre dann abgesehen vom Verbot des Verkaufs von Anti-Kopierschutz Hard- und Software bezüglich Privatkopien alles beim alten.
In Deutschland bzw. vielen EU-Ländern ist die Rechtslage prinzipiell ähnlich, es ist allerdings nicht ratsam z.B. in Web-Foren Fragen über das Umgehen eines Kopierschutzes zu stellen da üblicherweise nur unbrauchbare Antworten wie „das ist ja illegal!“ kommen.
Links
Englische Macrovision FAQ - mit technischen Details und Bauplan
Macrovision Corporation - Diese Firma hat es erfunden bzw. vermarktet es
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(Zuletzt geändert am 04.11.2004)
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