[i]Aufgrund der geringen Abmessungen der Datenträger und damit einhergehenden Darstellungsproblemen hat das Ministerium für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen als federführende Stelle der Obersten Landesjugendbehörden hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht der Datenträger bei Sony-PSP und Nintendo DS Ausnahmeregelungen getroffen.
Die Ausnahmeregelung ist bis zum 30. Juni 2008 befristet und gilt für alle Produkte, die eine Kennzeichnung nach dem Jugendschutzgesetz mit „Freigegeben ohne Altersbeschränkung“ oder „Freigegeben ab sechs Jahren“ erhalten haben: bei diesen Produkten braucht das Kennzeichen entgegen der gesetzlichen Regelung nicht auf dem Datenträger angebracht zu werden. Auch bei Produkten mit höherer Altersfreigabe braucht nicht das Kennzeichen auf dem Datenträger angebracht zu werden - vielmehr reicht der gut lesbarer Hinweis auf die Altersfreigabe in Textform („Frei ab 12 Jahre“, „Frei ab 16 Jahre“, und „Keine Jugendfreigabe“) aus.
Der Verband weißt ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Ausnahmeregelungen ausschließlich auf die Datenträger bezieht und auf Grund der gesetzlichen Vorschriften bei allen Produkten die hinsichtlich Form, Größe und Farbe festgelegten Kennzeichen auf den Produkthüllen anzubringen sind. [/i]
Quelle: G-Freaks
ich versteh nicht wirklich was das bringen soll, ist doch keine große veränderung?
Man könnte es auch so sein lassen…