Nintendo ds garantie

Moin, mein Nintendo ist 1 jahr und 3 Monate alt, doch nun ist mein Touch Screen kaputt gegangen.
Es ist mir nicht runtergefallen & zu doll drauf gedrückt habe ich auch nicht auf den Screen!
Als ich den Nintendo denn bei GameStop zurück geben wollte, meinte der nette mann dort, das ich das Gerät bitte wieder mitnehmen soll, da es ja so alt ist und Nintendo das so wie so nicht zahlt!
Ich bestand drauf, und jetzt hat er es doch eingeschickt!
Wie siehts aus, muss ich es zahlen bzw. wird Nintendo es überhaupt Reparieren?

Also da hat mal wieder ein Verkäufer wenig Ahnung von seinem Job, oder einfach keine Lust auf die Arbeit [sofern “einschicken” denn groß Arbeit wäre…]:

In Deutschland (falls du hier wohnst, für Österreich/Schweiz bitte selbst informieren) hast du 2 Jahre Gewährleistung vom Gesetz her - das hat absolut nichts mit Garantie zu tun, denn die ist freiwillig und kann von Händlern/Herstellern über diese gesetzliche Gewährleistung hinaus gegeben werden.

Mit der Gewährleistung sieht es wie folgt aus:
In den ersten 6 Monaten müsste im Schadensfall der Hersteller beweisen, dass du den Schaden verschuldet hast. Macht aber eigentlich keiner, ausser bei sehr offensichtlichen Fällen. Ergo: man bekommt Ersatz oder eine gratis Reparatur. Nach diesen 6 Monaten findet die “Umkehr der Beweispflicht” statt: nun musst du beweisen, dass du den Schaden nicht verschuldet hast. Ist meist schwer, bzw. nicht möglich. Aber viele Hersteller sind was das angeht sehr kulant.

Ich würde einfach mal Nintendo direkt anrufen und nachfragen. Oder hoffen, dass hier jemand im Forum Erfahrung damit gemacht hat und antworten kann.

ok danke bis hierhin erstmal!

die 2 Jahre gewährleistungsfrist hast du gegenüber dem händler der dir den ds verkauft hat nicht gegenüber nintendo.

Erstens schreibt der Gesetzgeber nur ein Jahr vor, dann muss es erstattet werden und ein Jahr ist meine ich freiwillig, aufjeden Fall ist der Händler nicht verpflichtet, meine ich
Zweitens, ist der Schaden selbst verschuldet, dann gibt es eigentlich auch keine Garantie…

Was habe ich denn falsch gemacht das der Schaden selbst verschuldet ist?
Denn ich auf auf raten des Händlers, als ich den damals gekauft habe den Nintendo stift durch so ein Watte ding ersetzt!

Normalerweise solltest du deinen DS ohne etwas zu zahlen repariert zurück bekommen, oder wenn du Glück hast, sogar einen neuen :wink:
Ich würde dir aber empfehlen, in Zukunft den originalen Stift zu nehmen! Aber moment, der Händler hat dir geraten anstatt des Stiftes eine Watte zu nehmen? Versteh ich jetzt nicht, aber ich muss ja nicht alles verstehen :ar:

Ja, er meinte wenn man mit diesen Watte ding da drauf geht zerkratzt das nicht, und wenn man doller drauf haut( was ich nicht gemacht habe) geht der ds nicht kaputt!

Sofern innerhalb von 2 Jahren nach Kauf des Gerätes etwas defekt ist muss es kostenfrei repariert oder ausgetauscht werden. Da gibts kein wenn (doch eins das wäre wenn man den Schaden selbst verursacht hat ^^) und aber, der Verkäufer wie in deinem Fall GameStop darf da nicht rumzanken sondern muss es annehmen und zu Nintendo schicken.

Das gilt für alle Artikel die innerhalb der EU gekauft werden.

Gewährleistung bedeutet folgendes:

In der Europäischen Union bestimmt die Richtlinie 1999/44/EG Mindeststandards für die Gewährleistung beim gewerblichen Verkauf an private Endverbraucher. Insbesondere darf die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung nicht unterschreiten und innerhalb der ersten sechs Monate muss die Beweislast in der Regel beim Verkäufer liegen. Die Gewährleistungsansprüche bestehen gegenüber dem Verkäufer, nicht dem Hersteller der Ware.

Der Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang im Keim angelegt waren (so genannte Keimtheorie). Es gibt allerdings keine allgemeine Regel, dass ein innerhalb eines gewissen Zeitraums nach Gefahrübergang auftretender Mangel bereits im Keim angelegt war.

So einfach isses also nicht. Wenn Nintendo das trotzdem kostenfrei innerhalb von 2 Jahren repariert dann ist es Kulanz, oder eben freiwillige Garantie.

Die Richtlinie 1999/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für Verbrauchsgüter wurde von Deutschland umgesetzt.

Als Folge dieser gesetzlichen Maßnahme haben alle Verbraucherinnen und Verbraucher, die Waren in Deutschland kaufen, das Recht auf eine Mindestgarantie von 2 Jahren auf das jeweilige Produkt.
Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kaufdatum wird von jedem auftretenden Mangel oder Defekt angenommen, er habe bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden, sollte nicht das Gegenteil bewiesen werden. Nach diesen ersten sechs Monaten obliegt es dem Konsumenten zu beweisen, dass der Mangel schon bei Erhalt der Ware vorhanden war.
Innerhalb dieses Zeitraums von 2 Jahren steht dem Verbraucher das Recht zu, dass Mängel an von ihm erworbenen Waren kostenfrei behoben werden. Zunächst kann der Verbraucher vom Verkäufer die unentgeltliche Nachbesserung des Verbrauchsgutes oder eine unentgeltliche Ersatzlieferung verlangen, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist. Die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung muss innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher erfolgen, wobei die Art des Verbrauchsgutes sowie der Zweck, für den der Verbraucher das Verbrauchsgut benötigt, zu berücksichtigen sind.
Sofern diese Lösungen nicht möglich sind, kann der Verbraucher eine angemessene Preisminderung (bei kleineren Mängeln ) oder die Vertragsauflösung verlangen.

Freiwillig vom Hersteller eingeräumte Garantien beschränken keinesfalls die gesetzlichen Rechte der Verbraucher.

Europäisches Verbraucherzentrum

Also ich hatte nie Probleme egal obs nun Fernseher, Handy, Konsolen oder sonst was war :).

Upsi, ja das stimmt. Wobei Konsolenhersteller da meist auch direkt die Konsole annehmen, sofern man ne Rechnungskopie beilegt.

Also 1 Jahr ist ja schonmal falsch, siehe die Wikipedia und sonstige Auszüge weiter unter deinem Post. Wie es im Schadensfall aussieht kannst du da auch nachlesen bezügl. Selbstverschuldung, bzw. wer das zu beweisen hat :wink:

@Hunter: Das wichtigste hast Du allerdings nicht Fett markiert:

Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kaufdatum wird von jedem auftretenden Mangel oder Defekt angenommen, er habe bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden, sollte nicht das Gegenteil bewiesen werden. Nach diesen ersten sechs Monaten obliegt es dem Konsumenten zu beweisen, dass der Mangel schon bei Erhalt der Ware vorhanden war.

Es gibt also keine Gesetzliche Garantie, sondern nur einen Gewährleistungsanspruch nach Gefahrenübergang, wobei der Kunde die ersten 6 Monate nicht beweisen muss, dass der Mangel bereits beim Kauf vorhanden war. Nach den 6 Monaten beweis Du mal, dass der Mangel von Anfang an bestand.

Oder anders ausgedrückt: 6 Monate „Garantie“ ohne wenn und aber. Danach alles Kulanz des Verkäufers/Herstellers oder eben freiwillige Garantie.

Das kann ja spannend werden :smiley:

Kenn niemanden der das jemals machen musste, ich für meinen Teil hatte in meinem Leben vielleicht um die 15 Defekte an verschiedensten Geräten. Ich musste nie was beweisen, Kaufbeleg dazupacken das wars :).

Das mag schon richtig sein. Viele Hersteller bieten nunmal eine Garantie oder sind sehr Kulant.

Jau also rein vom rechtlichen her hast du natürlich recht nextmx, doch zum Glück sieht es in der Praxis meist anders aus :).

viele händler wollen sich ja auch nicht die kunden vergraulen, hätte der saturn von mir geld für die reparatur haben wollen weil nach einem jahr und 20 tagen mein wii laufwerk den geist aufgegeben hat, dann wäre ich dort längste zeit kunde gewesen. genauso wäre ich dann auf nintendo sauer gewesen, weil es in meinen augen nicht sein kann, das nach etwas mehr als einem jahr die konsole defekt geht.

Das ma n Statement, tut mir leid aber etwas derartiges hab ich noch nie gehört ^^, also gibt es eigentlich ueberhaupt keine Garantie im zweiten Jahr, ja? :stuck_out_tongue:

Ich habs doch ausführlich beschrieben, wie es genau ist.