In der DDR gab es das Grundgesetz „Recht auf Arbeit“. Dieses Gesetz besagte, dass jedem DDR Staatsbürger eine Arbeit gestellt wird. Die DDR gibt es nicht mehr und auch das Gesetz ist hinfällig. Recht auf Arbeit klingt jetzt vielleicht erstmal gut, allerdings mussten die Leute die Arbeit vollrichten, die man ihnen vorsetze. In der ehemaligen DDR gilt nun das deutsche Grundgesetz.
Was mich, im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit, sehr interessiert ist der zweite Artikel erster Absatz:
Artikel 2
[Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben]
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Klingt doch sehr interessant oder? Auch unumwerflich? Natürlich nicht. Ich bin nicht der Einzige der auf der Suche nach Arbeit (Job/Ausbildung/Studienplatz) ist. Nun kommt die Frage: Ich will in einem bestimmten Bereich arbeiten (Grafik), bewerbe mich überall und bekomme nur Absagen. Wenn ich diese Absagen jetzt aber mal auf Artikel 2 Absatz 1 beziehe, verbieten mir die Unternehmen doch eine Handlungsfreiheit und beschneiden somit meine Entfaltung der Persönlichkeit. Nennt man sowas jetzt Sozialstaat?
Wir haben also ein Interessenkonflikt. Welche Faktoren liegen da zugrunde bzw. sind involviert? Ich will Arbeiten. Ich hab das Wissen und die Kenntnise die dafür notwendig sind. Wenn ich den Job nicht bekomme, steht mir Arbeitslosigkeit ins Haus. In meinem Fall bekomme ich Null Unterstüzung durch die Ämter und meine Exzistenz ist bedroht. Ich kann dann natürlich versuchen einen Job zu bekommen der mich nicht interessiert. Nur fürs Geld. Das würde aber mein Recht auf freie Entfalltung beschneiden, denn diese gilt sowohl für Privat als auch für das Berufsleben. Im Gegensatz dazu steht der Unternehmer (hab mich vorhin verlesen) der… ja was…nichts weiter machen will als seine Stelle zu besetzen. Was würde denn mit ihm passieren, wenn er die Stelle nicht oder schlecht besetzt? Würden seine Grundrechte dadurch in Mitleidenschaft gezogen werden?
Ähhh…ganz ehrlich, das ist ziemlich verwirrt was du da schreibst.
Der Unternehmer hat das Recht die Stelle mit der Person zu besetzen die er dafür qualifiziert hält, fertig. Außerdem wird dein Recht auf freie Entfaltung überhaupt nicht beschnitten. Du kannst dich so frei entfalten wie du willst - nur wirst du dafür nicht bezahlt! Deine Logik wäre: Der Staat soll Menschen dazu zwingen dich dafür zu bezahlen, dass du dich frei entfalten kannst. Na, das ist ja mal sozial.
EDIT:
Sein Grundrecht wird schon in dem Moment in Mitleidenschaft gezogen wo er gezwungen wird jemanden einzustellen!
Im Prinzip ist das ja auch schon mit der Behinderten- oder Frauenquote so. Aber da überwiegt halt anscheinend wieder das soziale Prinzip. Damit kenne ich mich aber nicht genug aus, weiß nicht ab wann so was greift.
es muss ja einen Grund für die vielen absagen geben ? Wen du das wissen sowie die nötigen Qualifikationen (Ausbildung in der Richtung ? Studium ? etc.) besitzt und noch dazu etwas Fach kentniss vorweisen kannst sollte nichts schief gehen. Bist du den regional begrenzt oder bewirbst du dich auch außerhalb deiner Stadt ?
Ach ja - was im „Bereich Grafik“ möchtest du den machen / machst du bzw. hast du gelernt? Ich frage weil ich selber gerade in einer entsprechenden Ausbildung bin.
Noch was - für den Desgin/Multimedia Bereich gibt es eine ziemlich nette Seite wen es um job Angebote geht (auch für freelancer) wo du auch stellen suchen kannst. Kostenlos versteht sich - eventuell kennst du die Seite ja schon aber falls nicht > http://www.dasauge.de/