Schlüsselkarten: Das Ende von physischen Spielen?

BGH-Urteile sind nicht wie in den USA bindende Präzedenzfälle, die formal automatisch für alle zukünftigen Verfahren gelten. Dennoch gibt es aber ne faktische Bindung für untere Gerichte, die orentieren sich an der BGH-Argumentation, damit ihre Urteile eben nicht in einer Revision aufgehoben. Das heißt, die Argumentation wird meist übernommen, auch wenn es nicht juristisch zwingend ist.

Und das Urteil des BGH ist hier ja grundsätzlich. Es sagt die Bindung zwischen Modul und Cartridge ist in ihren Augen ein „technisch wirksamer Schutz“. Unabhängig von der Flashcard und wie sie genutzt wird. Und von daher kann das BGH eigentlich nur sein altes Urteil aufheben bzw. revidieren aber wenn die Argumentation nicht revidiert wird, zählt es eben auch wenn ich mein Game Boy-Modul selbst dumpe. Sobald es eben bis zum BHG in einer Revision hochgeht.

Dass das nicht so eindeutig ist, das ist klar. Daher ging das ja über Jahre und so viele Istanzen. Aber rein logisch haben sie dann entschieden, dass die proprietäre Form der Cartridge eine Art Kopierschutz ist. Und entweder müssen sie diese Entscheidung zurückziehen und wenn sie das nicht tun, dann umgeht mein auch bei nem Dump Zuhause den Kopierschutz. Denn sie sagten ja, Kopierschutz ist hier generell gegeben und hat nichts mit der Flashcard zu tun.

Aber das ist ja sowieso alles in der Theorie. Denn in der Praxis kann niemand feststellen, dass du Zuhause dein Spiel für den Privatgebrauch dumpst und es wird auch niemand ahnen.